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   BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B   

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BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B (https://dejure.org/2007,53667)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B (https://dejure.org/2007,53667)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2007 - B 5 R 16/07 B (https://dejure.org/2007,53667)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B
    Danach ist als geklärt anzusehen, dass solche Arbeiten, die als Zwangsarbeiten für die seinerzeitigen nationalsozialistischen Machthaber angesehen werden müssen, nicht zu Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung führen (vgl BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1; BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3).

    Nach dessen § 1 Abs. 1 Nr. 1 setzt ein Anspruch nach diesem Gesetz ebenfalls die Freiwilligkeit ("nach eigenem Willensentschluss") und Entgeltlichkeit einer Beschäftigung voraus und knüpft damit an die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto an, wie ebenfalls bereits vom BSG entschieden ist (BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1).

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht, weil sie sich zB schon aus dem Gesetz ergibt oder bereits höchstrichterlich entschieden ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).

    Sie kommt nur in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 mwN).

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B
    Danach ist als geklärt anzusehen, dass solche Arbeiten, die als Zwangsarbeiten für die seinerzeitigen nationalsozialistischen Machthaber angesehen werden müssen, nicht zu Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung führen (vgl BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1; BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R

    Keine Geltung der Reichsversicherungsgesetze für Ghettoarbeit im

    Auszug aus BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B
    Danach ist als geklärt anzusehen, dass solche Arbeiten, die als Zwangsarbeiten für die seinerzeitigen nationalsozialistischen Machthaber angesehen werden müssen, nicht zu Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung führen (vgl BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1; BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Auszug aus BSG, 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B
    Danach ist als geklärt anzusehen, dass solche Arbeiten, die als Zwangsarbeiten für die seinerzeitigen nationalsozialistischen Machthaber angesehen werden müssen, nicht zu Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung führen (vgl BSGE 93, 214 = SozR 4-5050 § 15 Nr. 1; BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 633/12
    Die Darlegung des Bevollmächtigten bezieht sich vielmehr offenbar auf die bis 2009 unstrittig in größerer Zahl erfolgten negativen Bescheidungen - auch bereits bis Juni 2003 - gestellter Anträge nach dem ZRBG und darauf, dass ein Großteil der Antragsteller erst aufgrund der Urteile des BSG von Juni 2009 (Urteile vom 02.06.2009, B 13 R 81/08 R, BSGE 103, 190; B 13 R 139/08 R, BSGE 103, 201; B 13 R 85/08 R in juris; und vom 03.06.2009, B 5 R 26/08 R, BSGE 103, 220; B 5 R 66/08 R in juris) ihre Ansprüche durchsetzen konnte, die entgegenstehende frühere Rechtsprechung zur Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und der Beschäftigungsaufnahme "aus eigenem Willensentschluss" (vgl. etwa BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B in juris) aufgegeben hatten.

    Denn die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 als dem vom Prozessbevollmächtigten gerügten Zeitpunkt, die die Klägerin bewogen haben könnten, bis dahin keinen Rentenantrag zu stellen, standen in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwa BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B in juris); dass Erfolgsaussicht für die Durchsetzung ihrer Ansprüche für die Klägerin erst aufgrund der Urteile des BSG von Juni 2009 bestand und vorher nicht, beruht somit nicht auf einem objektiven Fehlverhalten der Beklagten durch etwaige Falschanwendung von Gesetzen bzw. Rechtsprechung im Zeitpunkt der Anwendung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 250/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Noch mit Beschluss vom 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B - juris - hat das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 1 ZRBG die Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit der Beschäftigung voraussetze und damit an die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto anknüpfe und diese Rechtsfrage als geklärt anzusehen sei.

    Die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 standen aber in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwas Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B - juris -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 431/13
    Seine Darlegung bezieht sich vielmehr offenbar auf die bis 2009 unstrittig in größerer Zahl erfolgten negativen Bescheidungen - auch bereits bis Juni 2003 - gestellter Anträge nach dem ZRBG und darauf, dass ein Großteil der Antragsteller erst aufgrund der Urteile des BSG von Juni 2009 (Urteile vom 02.06.2009, B 13 R 81/08 R, BSGE 103, 190; B 13 R 139/08 R, BSGE 103, 201; B 13 R 85/08 R in juris; und vom 03.06.2009, B 5 R 26/08 R, BSGE 103, 220; B 5 R 66/08 R in juris) ihre Ansprüche durchsetzen konnte, die entgegenstehende frühere Rechtsprechung zur Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und der Beschäftigungsaufnahme "aus eigenem Willensentschluss" (vgl. etwa Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B in juris) aufgegeben hatten.

    Denn die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 als dem vom Prozessbevollmächtigten gerügten Zeitpunkt, die die Klägerin bewogen haben könnten, bis dahin keinen Rentenantrag zu stellen, standen in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwas Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B in juris); dass Erfolgsaussicht für die Durchsetzung ihrer Ansprüche für die Klägerin erst aufgrund der Urteile des BSG von Juni 2009 bestand und vorher nicht, beruht somit nicht auf einem objektiven Fehlverhalten der Beklagten durch etwaige Falschanwendung von Gesetzen bzw. Rechtsprechung im Zeitpunkt der Anwendung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 314/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Noch mit Beschluss vom 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B - juris - hat das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 1 ZRBG die Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit der Beschäftigung voraussetze und damit an die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto anknüpfe und diese Rechtsfrage als geklärt anzusehen sei.

    Die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 standen aber in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwa Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B - juris -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 1116/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Noch mit Beschluss vom 22.03.2007- B 5 R 16/07 B - juris - hat das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 1 ZRBG die Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit der Beschäftigung voraussetze und damit an die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto anknüpfe und diese Rechtsfrage als geklärt anzusehen sei.

    Die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 standen aber in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwas Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B - juris -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 999/12

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Noch mit Beschluss vom 22.03.2007- B 5 R 16/07 B - juris - hat das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 1 ZRBG die Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit der Beschäftigung voraussetze und damit an die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto anknüpfe und diese Rechtsfrage als geklärt anzusehen sei.

    Die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 standen aber in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwa Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B - juris - ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 188/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Noch mit Beschluss vom 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B - juris - hat das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 1 ZRBG die Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit der Beschäftigung voraussetze und damit an die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto anknüpfe und diese Rechtsfrage als geklärt anzusehen sei.

    Die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 standen aber in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwa Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B -juris -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 295/13

    Zahlbarmachung der Renten von Ghettobeschäftigten als rassisch Verfolgte des

    Noch mit Beschluss vom 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B - juris - hat das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 1 ZRBG die Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit der Beschäftigung voraussetze und damit an die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto anknüpfe und diese Rechtsfrage als geklärt anzusehen sei.

    Die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 standen aber in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwas Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B - juris-).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2013 - L 14 R 294/13
    Die Darlegung des Bevollmächtigten bezieht sich vielmehr offenbar auf die bis 2009 unstrittig in größerer Zahl erfolgten negativen Bescheidungen - auch bereits bis Juni 2003 - gestellter Anträge nach dem ZRBG und darauf, dass ein Großteil der Antragsteller erst aufgrund der Urteile des BSG von Juni 2009 (Urteile vom 02.06.2009, B 13 R 81/08 R, BSGE 103, 190; B 13 R 139/08 R, BSGE 103, 201; B 13 R 85/08 R in juris; und vom 03.06.2009, B 5 R 26/08 R, BSGE 103, 220; B 5 R 66/08 R in juris) ihre Ansprüche durchsetzen konnte, die entgegenstehende frühere Rechtsprechung zur Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und der Beschäftigungsaufnahme "aus eigenem Willensentschluss" (vgl. etwa BSG, Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B in juris) aufgegeben hatten.

    Denn die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 als dem vom Prozessbevollmächtigten gerügten Zeitpunkt, die die Klägerin bewogen haben könnten, bis dahin keinen Rentenantrag zu stellen, standen in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwas Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B in juris); dass Erfolgsaussicht für die Durchsetzung ihrer Ansprüche für die Klägerin erst aufgrund der Urteile des BSG von Juni 2009 bestand und vorher nicht, beruht somit nicht auf einem objektiven Fehlverhalten der Beklagten durch etwaige Falschanwendung von Gesetzen bzw. Rechtsprechung im Zeitpunkt der Anwendung.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2013 - L 14 R 317/13
    Noch mit Beschluss vom 22.03.2007 - B 5 R 16/07 B - juris - hat das BSG eine Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 S.1 Nr. 1 ZRBG die Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit der Beschäftigung voraussetze und damit an die von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Ghetto anknüpfe und diese Rechtsfrage als geklärt anzusehen sei.

    Die in größerer Zahl ergangenen negativen Bescheidungen der Beklagten bis zum Jahr 2009 standen aber in Einklang mit der bis zur "Rechtsprechungswende" des BSG zum ZRBG im Jahr 2009 bestehenden damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die die unbestimmten Rechtsbegriffe des "Entgelts" und des Beschäftigungsverhältnisses "aus eigenem Willensentschluss" restriktiv ausgelegt hatte (vgl. etwas Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03, BSGE 93, 214, und Beschluss vom 22.03.2007, B 5 R 16/07 B - juris -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - L 14 R 739/13
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